Rechtsberatung

Eingeloggte Mitglieder finden hier Informationen und Merkblätter zu diversen arbeitsrechtlichen Themen.

Berufsausübungsbewilligung

Die hier aufgelisteten Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung. Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden. 

 

In Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Luzern und Solothurn besteht noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und Aufsicht übernimmt.