Selbstständige Berufstätigkeit
Der Beruf des*der dipl. Dentalhygieniker*in HF hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt: Dentalhygieniker*innen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen. Die Aufsicht des Zahnarztes / der Zahnärztin ist bei diesen Leistungen nicht vorgesehen und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Neben den Kompetenzen im zahnmedizinischen Bereich werden in der Ausbildung auch Kenntnisse in Organisation und Administration erworben. Damit sind alle Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung in einer eigenen Dentalhygiene-Praxis erfüllt.
Willkommen in der selbständigen Dentalhygienepraxis
Nachfolgend stellen sich drei selbständige dipl. Dentalhygienikerin HF vor.
Sarah, dipl. Dentalhygienikerin HF, deutsch
Stefania, dipl. Dentalhygienikerin HF, italienisch
Jessica, dipl. Dentalhygienikerin HF, französisch
Eingeloggte Mitglieder finden nachfolgend Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
- Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists
- Vorlagen für diverese Verträge
- Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
- Dokumente und Merkblätter
Bei Fragen melden bei
Mia Navratil
Vizepräsidentin