Selbstständige Berufstätigkeit

Der Beruf des*der dipl. Dentalhygieniker*in HF hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt: Dentalhygieniker*innen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen. Die Aufsicht des Zahnarztes / der Zahnärztin ist bei diesen Leistungen nicht vorgesehen und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Neben den Kompetenzen im zahnmedizinischen Bereich werden in der Ausbildung auch Kenntnisse in Organisation und Administration erworben. Damit sind alle Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung in einer eigenen Dentalhygiene-Praxis erfüllt. 

Willkommen in der selbständigen Dentalhygienepraxis

Nachfolgend stellen sich drei selbständige dipl. Dentalhygienikerin HF vor.  

Sarah, dipl. Dentalhygienikerin HF, deutsch

Stefania, dipl. Dentalhygienikerin HF, italienisch

Jessica, dipl. Dentalhygienikerin HF, französisch

Eingeloggte Mitglieder finden nachfolgend Informationen zu folgenden Themenbereichen:

  • Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
  • Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists
  • Vorlagen für diverese Verträge
  • Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
  • Dokumente und Merkblätter

Bei Fragen melden bei
Mia Navratil
Vizepräsidentin

mia.navratil@dentalhygienists.swiss