Anerkennung von altrechtlichen kantonalen und altrechtlich kantonal anerkannten Ausbildungen
Für das Anerkennungsverfahren ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig. Mit der Anerkennung werden die Abschlüsse eidgenössisch und erfüllen die Voraussetzung für die Registrierung im NAREG (Nationales Register der Gesundheitsberufe) durch das SRK.
Die Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Hinweis: Für Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen und Ausweisen klicken Sie hier.