Skip to navigation (Press Enter) Skip to main content (Press Enter)

Rechtsschutzversicherung und Beratung

 

Im Verlaufe des Arbeitslebens kann es immer wieder zu Auseinandersetzungen kommen. Meist können diese in guter Zusammenarbeit und im Einvernehmen gelöst werden. Es kann aber durchaus vorkommen, dass dies nicht möglich ist und der Schritt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung unumgänglich wird. Für diese Fälle hat Swiss Dental Hygienists für seine Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

 

Die Versicherung von Swiss Dental Hygienists deckt die Bereiche Verwaltungs-, Straf-, Arbeits- und Versicherungsrecht ab. Im Bereich Verwaltungsrecht deckt die Versicherung Verfahren vor schweizerischen Behörden über den Entzug von Berufsausübungsbewilligungen ab. Im Bereich Strafrecht ist die Interessenwahrung in gegen den Versicherten gerichteten Straf- oder Verwaltungsverfahren (wegen Anschuldigungen der fahrlässigen oder eventualvorsätzlichen Verletzung von Rechtsvorschriften bei Erfüllung einer Berufspflicht sowie bei Notwehr oder Notstand) gedeckt. Im Bereich Arbeitsrecht profitiert man als Arbeitnehmer*in bei Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen von der Rechtsschutzversicherung und im Bereich Versicherungsrecht sind Streitigkeiten mit privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtungen, Pensionskassen oder Krankenkassen über Leistungen im Zusammenhang mit Berufsunfällen oder Berufskrankheiten sowie Streitigkeiten über Leistungen der Krankentaggeld- oder Arbeitslosenversicherung gedeckt. Nicht versichert sind der Verkehr-Rechtsschutz und Rechtsfälle im Schadenersatzrecht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Interessenvertretungen im Zusammenhang mit jeglicher selbständigen Berufs- oder Erwerbstätigkeit. Der Rechtsfall wird der Versicherung gemeldet, diese entscheidet, ob der konkrete Fall von der Versicherung abgedeckt ist und übernommen wird.

 

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung von Swiss Dental Hygienists übernimmt der Versicherungspartner von Swiss Dental Hygienists bis zu einer Garantiesumme von Fr. 250‘000.- pro Rechtsfall (Mindeststreitwert Fr. 300.-) folgende Leistungen für die Mitglieder:

  • (Erst-)Beratung durch den Versicherungspartner
  • Bearbeitung der Rechtsfälle durch Spezialisten des Versicherungspartners
  • Bezahlung eines Rechtsanwaltes (Beizug nach Absprache)
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten staatlicher Gerichte und Behörden
  • Dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

Haben Sie als Mitglied von Swiss Dental Hygienists einen Streitfall aus den obgenannten Bereichen, können Sie von den Dienstleistungen der Kollektiv-Rechtsschutzversicherung von Swiss Dental Hygienists profitieren.

Für eine Anmeldung des Schadenfalles bei der Versicherung oder bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.