Weiterbildungsangebote Strahlenschutz
In der per 1. Januar 2018 neu in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung ist eine obligatorische Weiterbildung innert 5 Jahren für den*die Dentalhygieniker*in festgelegt. Ohne DVT beträgt die Weiterbildungspflicht 3 Stunden (4 Einheiten à 45 Minuten) Stunden innert 5 Jahren, mit DVT sind es 6 Stunden (8 Einheiten à 45 Minuten) innert 5 Jahren. Die Verantwortung dafür obliegt beim jeweiligen Arbeitgebenden bzw. beim Betreibenden der Röntgenanlage.