Weiterbildungsangebote Strahlenschutz
In der per 1. Januar 2018 neu in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung ist eine obligatorische Weiterbildung innert 5 Jahren für den*die Dentalhygieniker*in festgelegt. Ohne DVT beträgt die Weiterbildungspflicht 4 Stunden innert 5 Jahren, mit DVT sind es 8 Stunden innert 5 Jahren. Die Verantwortung dafür obliegt beim jeweiligen Arbeitgebenden bzw. beim Betreibenden der Röntgenanlage.
Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Uster
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
narcomedixx AG
Termine
weitere Termine: zahnaerztefortbildung.ch/kurse