Selbstständige Berufstätigkeit
Der Beruf des*der dipl. Dentalhygieniker*in HF hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt . Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF ist eine Fachperson, die Leistungen erbringt, welche ein breites, fundiertes, medizinisches Fachwissen erfordert. Die Aufsicht des Zahnarztes / der Zahnärztin ist bei Leistungen, welche
der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF in seinem*ihrem Spezialgebiet erbringt, nicht vorgesehen und auch nicht vorgeschrieben. Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF arbeitet eigenverantwortlich in seinem*ihrem Kompetenzbereich.
Neben den Kompetenzen im zahnmedizinischen Bereich, bringt der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF auch Kenntnisse in Organisation und Administration mit. Mit diesen Kompetenzen erfüllt er*sie alle Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung in der eigenen Praxis.
Im Mitgliederbereich finden Sie weitere Informationen zu den folgenden Themen:
- Informationen zur Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
- Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists
- Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
- Dokumente und Merkblätter
Willkommen in der selbständigen Dentalhygienepraxis
Nachfolgend stellen sich drei selbständige dipl. Dentalhygienikerin HF vor.