Berufsausübungsbewilligung für angestellte Dentalhygieniker*innen
Untenstehende Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung.
Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.
In Appenzell Innerrhoden, Graubünden. Luzern und Solothurn gibt es jedoch immer noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und die Aufsicht übernimmt.