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Rechtsberatung

Als Mitglied von Swiss Dental Hygienists profitieren Sie von einer kostenlosen Rechtsberatung.

Unsere Geschäftsstelle bietet Ihnen rechtliche Erstauskünfte in den Bereichen Arbeitsrecht, Rechtsschutz etc. an. Diese Dienstleistung ist im Mitgliederbeitrag eingeschlossen. Die Rechtsauskünfte werden per Telefon oder E-Mail von ausgebildeten Juristen erteilt. Informationen und Antworten zu häufigen Rechtsfragen erhalten Sie im internen Mitgliederbereich.

Berufsausübungsbewilligung für angestellte Dentalhygieniker*innen

Untenstehende Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung. 
Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.

In Appenzell Innerrhoden, Graubünden. Luzern und Solothurn gibt es jedoch immer noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und die Aufsicht übernimmt.