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Anerkennung von altrechtlichen kantonalen und altrechtlich kantonal anerkannten Ausbildungen

Das SBFI ist neu zuständig für die Anerkennungsverfahren.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat entschieden, die vom SRK per Ende 2011 eingestellten Verfahren für die Anerkennung von altrechtlichen kantonalen und altrechtlich kantonal anerkannten Ausbildungen weiterzuführen. Ein über dieses Verfahren anerkannter Abschluss gilt als eidgenössisch. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 280 Franken. Die Unterlagen können bei folgender Adresse angefordert werden:

Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation SBFI
Ressort Diplomanerkennung
Anerkennung kantonaler Abschluss
Effingerstrasse 27
3003 Bern
anerkennung@sbfi.admin.ch

Hinweis: Gesuche um Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise sind weiterhin an das SRK https://www.redcross.ch/de/unser-angebot/gesundheitsberufe-anerkennung-und-registrierung/anerkennung-auslaendischer-diplome zu richten.